Dabei verweist er auf erste Gesetzentwürfe aus dem Wirtschafts- und Energieministerium zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, denen zufolge verstärkt marktwirtschaftliche Elemente zum Tragen kommen sollen. Der geplante Abbau von Überförderungen und vor allem auch die forcierte Einführung der Direktvermarktungspflicht seien wichtige Ansätze, um das EEG marktnäher zu gestalten. Die müsse man jetzt aber auch zügig umsetzen.
Doch Linnemann stellt auch klar, dass man sich über kurz oder lang über weitergehende Reformschritte wird Gedanken machen müssen. „Der Bericht belegt, dass Marktwirtschaft Erfindergeist fördert, während Planwirtschaft Innovationen behindert. Wir sind jedoch dringend auf Innovationen, insbesondere in der Speichertechnologie angewiesen, um die volatilen erneuerbaren Energien zum Erfolg zu führen. Mit der bisherigen Praxis, wonach jede Stromeinspeisung belohnt wurde, egal ob sie gebraucht wurde oder nicht, sind jahrelang falsche Anreize gesetzt worden. Hier muss dringend korrigiert werden, zum Beispiel durch die Kopplung der Förderung an das Thema Speicherkapazität“, so Linnemann.
Eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) komplett abzuschaffen und somit die Förderung von Ökostrom zu stoppen. Wie die F.A.Z. berichtet, ist das EEG aus Sicht der Wissenschaftler weder ein kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch entfaltet es eine messbare Innovationswirkung. Zudem summieren sich die durch das EEG verursachten Kosten auf zuletzt 22 Mrd. Euro pro Jahr.
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